Weihnachtsgeschenk mit Zukunftsperspektive

Weihnachtsgeschenk mit Zukunftsperspektive

Die Vorweihnachtszeit ist angebrochen und das heurige Jahr neigt sich dem Ende zu. Wie herausfordernd es war, müssen wir nicht erneut betonen. Doch zumindest eine lang erwartete Unterstützung aus Brüssel wird in Kürze bei den Betrieben ankommen: Am 19. Dezember sollen die Gelder aus der Soforthilfemaßnahme für Frostschäden im Obst- und Weinbau ausbezahlt werden. Derzeit wird mit Entschädigungen in der Höhe von 968 Euro pro Hektar Kernobst, 1.210 Euro pro Hektar Stein- und Beerenobst (Tafelware) sowie 290 Euro pro Hektar Beerenobst (Verarbeitung) gerechnet. Kleinere Anpassungen sind noch möglich, die Größenordnung dürfte aber so stimmen.

Viele waren überrascht, dass heuer überhaupt eine Frostentschädigung ausbezahlt wird. Nach den schweren Frostschäden im Jahr 2016 hieß es ja, dass eine solche Unterstützung künftig nicht mehr zu erwarten wäre. Acht Jahre später gibt es nun dennoch wieder Mittel – warum eigentlich?

Ein wichtiger Unterschied: Die Frostentschädigung 2016 wurde aus nationalen Mitteln finanziert. Diese Art der Finanzierung ist mittlerweile ausgeschlossen, da nur nicht versicherbare Risiken entschädigt werden dürfen. Dieses Argument wird vor allem damit begründet, dass die Versicherungsprämien bereits zu 55 % durch Förderungen von Bund und Ländern unterstützt werden. Weil man die nationale Mittel für eine Frostentschädigung nicht mehr verwenden kann, hat Österreich so wie einige andere Mitgliedsstaaten heuer bei der EU angeklopft. Die Europäische Kommission war angesichts der Vielzahl an Entschädigungsanträgen aufgrund diverser Katastrophenereignisse stark gefordert. Nach ersten Ansuchen von Österreich, Tschechien und Polen zur Frostentschädigung schlossen sich zahlreiche weitere Mitgliedstaaten mit ähnlichen Anfragen an. Die EU-Kommission prüft aktuell, wie mit solchen Anträgen künftig umgegangen werden soll. Der Fokus dürfte jedoch darauf liegen, nur noch Katastrophenereignisse zu entschädigen, die Schäden über eine einzelne Saison hinaus verursachen – wie beispielsweise Überschwemmungen. Für Frostschäden sollte es keine Entschädigungsmöglichkeit mehr geben.

Die Frostentschädigung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit der heurigen Entschädigung wollen wir aber keine falschen Erwartungen für die Zukunft wecken. Nach aktuellem Stand wird es nächstes Jahr wohl keinen Topf mehr geben, aus dem Frostschäden entschädigt werden können. Daher appellieren wir an alle, insbesondere an die professionellen Obstbaubetriebe, sich unbedingt abzusichern. Derzeit sind nur rund 50 % der Anbauflächen versichert – eine noch immer niedrige Quote. Uns ist bewusst, dass die hohen Prämien eine Herausforderung für viele Betriebe darstellen, doch eine bessere Alternative ist uns nicht bekannt. Dass Frostereignisse wiederkommen werden, ist gewiss – wenn nicht nächstes Jahr, dann wahrscheinlich im übernächsten. Langfristig haben aber die Betriebe nur zwei Möglichkeiten – die Versicherung und/oder die Frostberegnung/Frostbekämpfung. Etwas Hoffnung bieten auch die Förderungen, die vor Kurzem in der Steiermark durch Mittel von EU, Bund und Land besonders attraktiv gestaltet wurden.

Zum Abschluss des heurigen Jahres blicken wir durch die kleinen Lichtblicke hoffnungsvoll in die Zukunft und bemühen uns um die Verbesserungen die die Situation im Sektor erleichtern würden. Als ÖBOG haben wir erneut verschiedene Entscheidungsträger mit unseren Forderungen an die neue Regierung vertraut gemacht. Dringende Lösungen sind vor allem im Bereich der Lohnnebenkosten und der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Ebenso von zentraler Bedeutung sind die Priorität der Landwirtschaft beim Wasserzugang, zusätzliche Kulturschutzmaßnahmen, die Herkunftskennzeichnung verarbeiteter Produkte sowie die Unterstützung der Erzeugerorganisationen. Diese Bereiche müssen auch in Zukunft weiter gestärkt werden. Falls ihr Fragen, Anregungen oder Ideen zu unserer Arbeit habt, stehen wir euch selbstverständlich gerne zur Verfügung!