Renaturierungsverordnung – alle reden darüber, aber keiner weiß genau, worum es geht

Renaturierungsverordnung – alle reden darüber, aber keiner weiß genau, worum es geht

Auf politischer Ebene ist das Thema schon länger bekannt. In den letzten Jahren haben sich Akteure auf allen Ebenen, von EU-Abgeordneten über die LKÖ bis hin zu Verbänden, bemüht, das Gesetz in dieser Form zu verhindern. Obwohl eine Ablehnung des Gesetzes fast erreicht war, war Österreich am Ende das Zünglein an der Waage: Die Zustimmung der Umweltministerin Gewessler war entscheidend. Das Renaturierungsgesetz wurde verabschiedet und tritt am 18. August 2024 in Kraft.

Was bedeutet das Inkrafttreten für die Landwirte? Derzeit noch wenig. Die Details werden erst in nationalen Plänen festgelegt, die in den nächsten zwei Jahren ausgearbeitet werden. Das Gesetz setzt jedoch den Rahmen, wie die ambitionierten Ziele erreicht werden können, und legt einen „Katalog“ möglicher Maßnahmen fest, die die Mitgliedsstaaten umsetzen können.

Bis 2030 sollen 20 % der Land- und Meeresflächen wiederhergestellt werden, bis 2050 alle „wiederherstellungsbedürftigen“ Ökosysteme. Bestimmte Lebensräume wie Wälder, Moore, Wiesen und Gewässer sollen in einen „guten Zustand“ gebracht werden. Die Lebensräume von Arten wie Luchs, Wolf sowie verschiedenen Insekten- und Schmetterlingsarten sollen eine „ausreichende Qualität und Quantität“ haben. Dabei ist es egal, wo sich diese Lebensräume oder Habitate befinden; ihr Zustand darf sich in Zukunft nicht verschlechtern.

Wie genau diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt unklar und wird, wie erwähnt, erst in nationalen Plänen festgelegt. Die Kommission schlägt mögliche Maßnahmen wie z.B. die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die Wiedervernässung trockengelegter Flächen und die Erweiterung von Uferzonen vor.

In dieser Diskussion stehen auch die Natura 2000-Gebiete wieder im Fokus. Bis 2030 haben Maßnahmen in bestehenden Natura 2000-Gebieten Priorität. Erste Maßnahmen werden daher voraussichtlich in diesen Gebieten und ihrer Umgebung ergriffen. Welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt werden sollen, bleibt jedoch noch unklar. Da diese Gebiete oft eine wichtige Rolle im Bereich der Spezialkulturen spielen, sind jegliche zusätzlichen Einschränkungen für den Sektor existenzbedrohend.

Das Gesetz zur Naturwiederherstellung sorgt für Jubel in den Städten und Angst in den ländlichen Gebieten und bei den Bauern. Während städtische Bewohner Vorteile wie mehr Grünflächen erwarten, es darf z.B. kein „Nettoverlust“ an Grünflächen entstehen, könnten die Auswirkungen auf den ländlichen Raum und Landwirtschaft erheblich sein. Es wird befürchtet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere die Landwirtschaft, eingeschränkt wird.

Es wurde oft argumentiert, dass Landwirte nicht zur Umsetzung der Maßnahmen „verpflichtet“ seien. Dieses Argument gilt jedoch nur für die Wiedervernässung, während bei anderen Punkten keine Freiwilligkeit garantiert ist. Aufgrund des Mangels an „freien“ Flächen, die nicht bereits genutzt werden, besteht die Sorge, dass das Gesetz vor allem die Landwirtschaft treffen wird.
Wie sich dieses umfassende Gesetz, das viele Bereiche der Landwirtschaft betrifft, auf die Produktion auswirken wird, ist nicht vorhersehbar. Im EU-Parlament haben sich Politiker, die unsere Anliegen vertreten, bemüht, eine „Notfallklausel für die Ernährungssicherheit“
einzufügen. Diese kann von der EU-Kommission (aber nicht von den Mitgliedsstaaten) aktiviert werden, falls die Lebensmittelversorgung durch ein außergewöhnliches Ereignis gefährdet sein sollte. Diese Möglichkeit bietet im Ernstfall zwar eine gewisse Sicherheit, ist jedoch in der aktuellen Situation nur ein kleiner Trost.

Das Gesetz ist voller Unklarheiten und führt zu großer Unsicherheit. Es ist schwierig, konkrete Punkte zu diskutieren, wenn man nicht genau weiß, was kommen wird. Oft wird uns vorgeworfen, dass wir nicht bereit sind, uns weiterzuentwickeln und keine Lösungen suchen. Im österreichischen Gemüsebau kämpfen wir bereits jetzt mit hohen Produktionskosten und verstehen nicht, warum Produkte importiert werden dürfen, die diese Standards nicht einhalten. Als ÖBOG und BGV werden wir uns gemeinsam mit der landwirtschaftlichen Vertretung in Österreich und darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Produktion nicht durch weitere Einschränkungen geschwächt wird, und werden Sie über das Thema auf dem Laufenden halten.