Entschädigung für Frostschäden im Obst- und Weinbau im Frühjahr 2024
Entschädigung für Frostschäden im Obst- und Weinbau im Frühjahr 2024
Überblick für betroffene Betriebe, welche Schritte nun zu setzen sind.
Die Entschädigung bezieht sich auf folgende Kulturen, die im Mehrfachantrag 2024 angegeben wurden: Apfel, Birne, Quitte, Marille, Kirsche, Pfirsich, Nektarine, Zwetschke/Pflaume, Weichsel sowie Strauchbeeren und Wein. Bei den Strauchbeeren wird zwischen Verarbeitungs- und Tafelproduktion unterschieden. Die genaue Höhe der Entschädigung pro Hektar steht noch nicht fest und hängt von der letztlich gemeldeten Schadensfläche ab.
Das Landwirtschaftsministerium hat auf Basis der verfügbaren Daten eine Gebietskulisse für die Verteilung der Entschädigungen erstellt. Aufgrund der EU-Vorgaben wurde für jede Kultur eine separate Gebietskulisse entwickelt. Diese Gebietskulissen können auf der AMA-Website eingesehen werden: Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein.
Nächste Schritte für betroffene Betriebe – Sektor Obst:
- Betriebe in “blauen Gemeinden“: Liegen Ihre Flächen innerhalb der Gebietskulisse (siehe AMA) für die jeweilige Kultur, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt automatisch.
- Betriebe außerhalb der Gebietskulisse: Wenn Ihre Flächen Frostschäden erlitten haben und sich außerhalb der blau-markierten Gebiete befinden, ist aktiv eine einzelbetriebliche Nachmeldung über das eAMA-Portal notwendig. Die Frist zur Antragstellung ist sehr kurz – bis zum 3. Oktober 2024. Der Anmeldeprozess ist einfach, es wird jedoch ein Gutachten zur Frostschädigung eines Obstbauexperten benötigt. Dieses Gutachten kann bis zum 15. Oktober 2024 nachgereicht werden, vorausgesetzt, der Antrag wurde fristgerecht bis zum 3. Oktober eingereicht. Die Gutachten können von Obstbauexpert:innen der Landwirtschaftskammern oder anderen Fachleuten (siehe Merkblatt) ausgestellt werden.
- Nachmeldung für einzelne Kulturen: Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Kulturen per einzelbetrieblicher Nachmeldung anzumelden, wenn nicht alle Kulturen Ihres Betriebs in der Gebietskulisse liegen (z.B. ist die Gemeinde in der Gebietskulisse für “Marille“ blau markiert, jedoch nicht in der Gebietskulisse “Apfel“). In diesem Fall erfolgt das gleiche Verfahren wie für Betriebe, die komplett außerhalb der Gebietskulisse liegen.
Sollten Sie sich außerhalb der blau-markierten Gebiete befinden und Frostschäden verzeichnen (Punkt 2. oder 3.), empfehlen wir, umgehend Kontakt mit den Obstbaureferent:innen Ihrer Landwirtschaftskammer aufzunehmen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: Merkblatt EU-Soforthilfe Obstbau.
Betriebe, die bisher noch nicht digitalisiert haben, können dies bis zum 3. Oktober nachholen, dies löst allerdings möglicherweise eine Nachmeldungs- und Beitragspflicht in anderen Bereichen aus. Bitte beachten Sie, dass hier einige Schritte notwendig sind und die Frist sehr knapp ist.
Nächste Schritte für betroffene Betriebe – Sektor Wein:
2. Das Frostschadensausmaß 2024 muss zumindest 40% betragen.
3. Um eine Frostentschädigung 2024 zu erhalten ist ein formloser Antrag bis 7. Oktober 2024 einlangend (!) an das BML zu stellen.
- Empfehlenswert und einfach ist eine Antragstellung per E-Mail an: johann.unger@bml.gv.at oder
- schriftlich an das BML: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II/7, Stubenring 12, 1010 Wien
- Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
- Stammdaten wie Name, Betriebsnummer und Adresse, Telefonnummer und Mailadresse
- Geschätzter Gesamtertrag 2024 in kg
- Ertragsfähige bewirtschaftete Fläche 2024 in der Erntemeldung 2024
- Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg/ha
- Beschreibung des Frostschadensereignisses (Ort, Feldstücke, Grundstücksnummer, Zeitpunkt(e), Ausmaß der Schadensfläche und des Schadens
- Bestätigung des Antragstellers über die Richtigkeit der Angaben
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt EU-Soforthilfe Weinbau.