Die Zukunft des österreichischen Obstbaus: Wie Brüssel die Weichen stellt

Die Zukunft des österreichischen Obstbaus: Wie Brüssel die Weichen stellt

Die fünf Jahre sind wieder vorbei und die Wahl zum EU-Parlament steht vor der Tür. Viele Menschen denken sich: „Brüssel ist so weit weg, meine Stimme wird eh nichts ändern, das betrifft mich nicht.“ Daher ist die Beteiligung bei der EU-Wahl in der Regel unterdurchschnittlich. Die Auswirkungen der Brüsseler Politik sind aber nicht für alle gleichermaßen spürbar. Ob und in welchem Ausmaß die EU für einen Regelungsbereich zuständig ist, bestimmen der Vertrag über die EU und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Die EU hat nur Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen wurden, alle anderen Bereiche verbleiben bei den Mitgliedstaaten. In der Landwirtschaft sind wir stärker von den Entscheidungen in Brüssel betroffen als andere Sektoren. Die Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden von der EU definiert. Zudem fallen unter die EU-Kompetenzen unter anderem auch der Verbraucherschutz, die Handels- und die Umweltpolitik. Viele Gesetze, die die Landwirtschaft betreffen, werden daher auf EU-Ebene festgelegt. Die Tatsache, dass 31 % des gesamten EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 der Agrarpolitik zugewiesen sind, liegt also nicht daran, dass die EU die Landwirtschaft stark fördert, sondern dass die Kompetenzen im Bereich Landwirtschaft größtenteils auf die EU-Ebene übertragen wurden. Im Vergleich zu anderen Bereichen wie Bildung oder Kultur sind die öffentlichen Ausgaben für die Landwirtschaft minimal.
Brüssel ist für die Landwirtschaft also sehr wichtig. Um die Bedeutung der EU-Wahl zu verstehen, muss man den Gesetzgebungsprozess in Brüssel im Blick behalten. Am Beginn des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens steht die Initiative der Europäischen Kommission, die dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt übermittelt. Nur die Europäische Kommission verfügt über dieses Initiativrecht. Das Parlament und die Mitgliedstaaten können selbst keine Gesetzesvorschläge einbringen, sie können jedoch die Vorschläge der Kommission überarbeiten oder im Extremfall, wie bei der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), sogar ablehnen.
Die Lage in der Landwirtschaft und besonders im Obstbau ist schwierig. Das letzte Mandat der EU-Kommission und des Parlaments war sehr herausfordernd. Vom angekündigten Green Deal sind noch einige Punkte offen, und es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung weitergeht. Die Kommission sollte den Vorschlag für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln noch einmal überarbeiten. Zusätzlich warten wir auf Gesetzesvorschläge zur Verringerung der Nährstoffverluste um mindestens 50 %, Reduzierung des Düngemitteleinsatzes um mindestens 20 %, Erhöhung der Bio-Landwirtschaft und weitere Maßnahmen.
Der Kurs in der Landwirtschaft hat sich in den letzten Monaten seit den großen Protesten deutlich geändert. Diese Situation wird jedoch nicht ewig anhalten. Es ist von großer Bedeutung, dass uns in Brüssel Personen vertreten, die unseren Alltag gut kennen. Die Themen, die man im EU Parlament bearbeitet sind sehr vielfältig, und viele davon werden in der Vorwahlzeit überhaupt nicht angesprochen. Wir sind überzeugt, dass wir bei wichtigen Angelegenheiten weiterhin froh sein werden, wenn wir mit unseren Vertretern in Kontakt treten können und sie uns helfen, unsere Bedingungen zu verbessern oder zumindest zu verteidigen, damit sie nicht noch problematischer werden. Wer diese Anforderungen erfüllt und einen/eine am besten vertreten kann, muss jeder selbst abschätzen. Wichtig ist nur, dass man zur Wahl geht und die Person seines/ihres Vertrauens wählt.